Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Siebenter Abschnitt - Entgeltschutz
§ 23 Entgeltprüfung
§ 24 Aufforderung zur Nachzahlung der Minderbeträge
§ 25 Klagebefugnis der Länder
§ 26 Entgeltschutz für fremde Hilfskräfte
§ 27 Pfändungsschutz
Heimarbeitsgesetz (HAG)
§ 27 Pfändungsschutz
Für das Entgelt, das den in Heimarbeit Beschäftigten oder den Gleichgestellten gewährt wird, gelten die Vorschriften über den Pfändungsschutz für Vergütungen, die auf Grund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses geschuldet werden, entsprechend.