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Abschnitt 7 - Aufsicht, Zusammenarbeit, Bußgeldvorschriften, Datenschutz
§ 50 Zuständige Aufsichtsbehörde
§ 51 Aufsicht
§ 52 Mitwirkungspflichten
§ 53 Hinweise auf Verstöße
§ 54 Verschwiegenheitspflicht
§ 55 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§ 56 Bußgeldvorschriften
§ 57 Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und von unanfechtbaren Bußgeldentscheidungen
§ 58 Datenschutz
§ 59 Übergangsregelung
Geldwäschegesetz
(Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten - GwG)
§ 58 Datenschutz
Personenbezogene Daten dürfen von Verpflichteten auf Grundlage dieses Gesetzes ausschließlich für die Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung verarbeitet werden.