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Teil 1 - Allgemeines
§ 1 Diplomstudium
§ 2 Studienziele
§ 3 Dienstbehörden, Dienstaufsicht
§ 4 Einstellungsvoraussetzungen
§ 5 Auswahlverfahren
§ 6 Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen
§ 7 Urlaub
§ 8 Dauer des Vorbereitungsdienstes
§ 9 Ausbildungsakten
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Wetterdienst des Bundes (GWDAPrV)
§ 9 Ausbildungsakten
Für die Studierenden werden beim Deutschen Wetterdienst Ausbildungsakten geführt, in die der Ausbildungsplan, alle Leistungsnachweise, Aufsichtsarbeiten und Beurteilungen aufzunehmen sind.