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Abschnitt 1 - Grundsätze, Definitionen und Anwendungsbereich
§ 97 Grundsätze der Vergabe
§ 98 Auftraggeber
§ 99 Öffentliche Auftraggeber
§ 100 Sektorenauftraggeber
§ 101 Konzessionsgeber
§ 102 Sektorentätigkeiten
§ 103 Öffentliche Aufträge, Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe
§ 104 Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge
§ 105 Konzessionen
§ 106 Schwellenwerte
§ 107 Allgemeine Ausnahmen
§ 108 Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit
§ 109 Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln
§ 110 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Leistungen zum Gegenstand haben
§ 111 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, deren Teile unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen
§ 112 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen
§ 113 Verordnungsermächtigung
§ 114 Monitoring und Pflicht zur Übermittlung von Vergabedaten
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 98 Auftraggeber
Auftraggeber im Sinne dieses Teils sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des
§ 99
, Sektorenauftraggeber im Sinne des
§ 100
und Konzessionsgeber im Sinne des
§ 101
.