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Kapitel 2 - Bußgeldverfahren
§ 81 Bußgeldvorschriften
§ 81a Ausfallhaftung im Übergangszeitraum
§ 81b Auskunftspflichten
§ 82 Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung
§ 82a Befugnisse und Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren
§ 83 Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen Verfahren
§ 84 Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof
§ 85 Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid
§ 86 Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 86 Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung
Die bei der Vollstreckung notwendig werdenden gerichtlichen Entscheidungen (
§ 104 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
) werden von dem nach
§ 83
zuständigen Gericht erlassen.