Behandelt werden im Wesentlichen:

1. im Fachgebiet Kraftfahr- und Gerätewesen:

    a) wehrtechnische Besonderheiten bei Fahrzeugen, Anlagen und Geräten,

    b) Baugruppen, Betrieb und Sonderfragen,

2. im Fachgebiet Luft- und Raumfahrtwesen:

    a) militärische Fluggeräte,

    b) Bord- und Bodenausrüstung für militärische Fluggeräte, Zulassungswesen,

3. im Fachgebiet Schiffbau und Schiffsmaschinenbau:

    a) Entwurf und Konstruktion von Marineschiffen,

    b) schiffstechnische Anlagen, Waffen- und Führungsanlagen, Sondergebiete bei dem Entstehungsgang und bei der Nutzung von Wehrmaterial See,

4. im Fachgebiet Informationstechnik und Elektronik:

    a) Informationsgewinnung und Informationsübertragung,

    b) Informationsverarbeitung und Systemtechnik,

5. im Fachgebiet Elektrotechnik und Elektroenergiewesen:

    a) wehrtechnische Forderungen, Energieversorgung, Regelung und Steuerung,

    b) elektrische Anlagen in Waffensystemen,

6. im Fachgebiet Systembewaffnung und Effektoren:

    a) Systembewaffnung,

    b) Effektoren.

Die Anwärterinnen und Anwärter werden befähigt, die im Ingenieurstudium erworbenen Kenntnisse, ergänzt um die Besonderheiten der Wehrtechnik, in ihrem wehrtechnischen Fachgebiet anzuwenden. Einzelheiten regelt der Lehrplan.