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Zweiter Abschnitt - Schlußvorschriften
Art. 78 Berlin-Klausel
Art. 79 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Gesundheits-Reformgesetz
(Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen - GRG)
Art. 78 Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.