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Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Kostenfreiheit bei Gerichtskosten
§ 3 Höhe der Kosten
§ 4 Auftrag an einen Notar
§ 5 Verweisung, Abgabe
§ 6 Verjährung, Verzinsung
§ 7 Elektronische Akte, elektronisches Dokument
§ 7a Rechtsbehelfsbelehrung
Gerichts- und Notarkostengesetz
(Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare - GNotKG)
§ 4 Auftrag an einen Notar
Die Erteilung eines Auftrags an einen Notar steht der Stellung eines Antrags im Sinne dieses Kapitels gleich.