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Gesundheitseinrichtungen-Neuordnungs-Gesetz
(Gesetz über die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesens - GNG)
§ 1 Eingliederung, Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer
Das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene wird in das Umweltbundesamt eingegliedert.
Beamte und Arbeitnehmer dieses Institutes sind vom Tage der Eingliederung an Beamte und Arbeitnehmer des Umweltbundesamtes.