(1) Die Studieninhalte werden in interdisziplinären Modulen vermittelt.

(2) Die Module verteilen sich wie folgt:

    1. Lehrphase I

      Modul  1Staatsrechtliche und politische Grundlagen des Verwaltungshandelns

      Modul  2Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns, soweit nicht in Modul 4

      Modul  3Ökonomische Grundlagen des Verwaltungshandelns

      Modul  4Sozialwissenschaftliche und dienstrechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns

    2. Lehrphase II

      Modul  5Grundlagen zu Aufgaben, Organisation und Handeln der Polizei (Maßnahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr – 1)

      Modul  6Grundlagen zu Kriminalität und Strafbarkeit; Massen- und Straßenkriminalität und besondere Tätergruppen

      Modul  7Allgemeine und besondere Formen der Gewaltkriminalität (Maßnahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr – 2)

    3. Berufspraktische Studienzeit I

      Modul  8Polizeiliche Aufgabenerfüllung in der Praxis – Landespolizei

    4. Lehrphase III

      Modul  9Das BKA im nationalen, europäischen und internationalen Kontext: Zuständigkeiten, Zentralstellentätigkeit und Zusammenarbeit auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene

      Modul 10Polizeiliche Informationserhebung und -verwendung (Maßnahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr – 3) und Phänomen Cybercrime

      Modul 11Schwere Kriminalität, organisierte Kriminalität sowie Wirtschafts- und Finanzkriminalität

      Modul 12Politisch motivierte Kriminalität

    5. Berufspraktische Studienzeit II

      Modul 13Polizeiliche Aufgabenerfüllung in der Praxis – Bundeskriminalamt

    und

    6. Bachelorarbeit

      Modul 14Bachelorarbeit – Thesis.

In den Lehrphasen II und III werden modulbegleitend Schlüsselqualifikationen der polizeispezifischen Sprachausbildung, des polizeilichen Einsatztrainings und der Dienstkunde vermittelt (polizeispezifische Trainings).

(3) Der Studienverlauf sowie die Inhalte der Module und der polizeispezifischen Trainings richten sich nach dem Modulhandbuch für das Bachelorstudium „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ (Modulhandbuch). Die Inhalte der Module 1 bis 4 entsprechen den Studieninhalten des gemeinsamen Grundstudiums der Hochschule.

(4) Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Module und an den polizeispezifischen Trainings ist verpflichtend.