(1) Die Studieninhalte werden in interdisziplinären Modulen vermittelt.
(2) Die Module verteilen sich wie folgt: 1. Lehrphase I Modul 1Staatsrechtliche und politische Grundlagen des Verwaltungshandelns Modul 2Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns, soweit nicht in Modul 4 Modul 3Ökonomische Grundlagen des Verwaltungshandelns Modul 4Sozialwissenschaftliche und dienstrechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
2. Lehrphase II
Modul 5Grundlagen zu Aufgaben, Organisation und Handeln der Polizei (Maßnahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr – 1)
Modul 6Grundlagen zu Kriminalität und Strafbarkeit; Massen- und Straßenkriminalität und besondere Tätergruppen
Modul 7Allgemeine und besondere Formen der Gewaltkriminalität (Maßnahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr – 2)
3. Berufspraktische Studienzeit I
Modul 8Polizeiliche Aufgabenerfüllung in der Praxis – Landespolizei
4. Lehrphase III
Modul 9Das BKA im nationalen, europäischen und internationalen Kontext: Zuständigkeiten, Zentralstellentätigkeit und Zusammenarbeit auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
Modul 10Polizeiliche Informationserhebung und -verwendung (Maßnahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr – 3) und Phänomen Cybercrime
Modul 11Schwere Kriminalität, organisierte Kriminalität sowie Wirtschafts- und Finanzkriminalität
Modul 12Politisch motivierte Kriminalität
5. Berufspraktische Studienzeit II
Modul 13Polizeiliche Aufgabenerfüllung in der Praxis – Bundeskriminalamt
6. Bachelorarbeit
Modul 14Bachelorarbeit – Thesis.
(3) Der Studienverlauf sowie die Inhalte der Module und der polizeispezifischen Trainings richten sich nach dem Modulhandbuch für das Bachelorstudium „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ (Modulhandbuch). Die Inhalte der Module 1 bis 4 entsprechen den Studieninhalten des gemeinsamen Grundstudiums der Hochschule.
(4) Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Module und an den polizeispezifischen Trainings ist verpflichtend.