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Abschnitt 4 - Übergangsvorschriften
§ 25 Übergangsregelung für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2009 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben
§ 26 Übergangsregelung für Studierende, die vor dem 1. April 2014 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben
§ 27 Übergangsregelung für Studierende, die vor dem 1. Oktober 2014 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes (GKrimDVDV)
§ 26 Übergangsregelung für Studierende, die vor dem 1. April 2014 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben
Für Studierende, die vor dem 1.
April 2014 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben, sind die §
§ 1
bis
23
in der bis zum 31.
März 2014 geltenden Fassung weiter anzuwenden.