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Unterabschnitt 1 - Allgemeine Wertvorschriften
§ 39 Grundsatz
§ 40 Zeitpunkt der Wertberechnung
§ 41 Miet-, Pacht- und ähnliche Nutzungsverhältnisse
§ 42 Wiederkehrende Leistungen
§ 43 Nebenforderungen
§ 44 Stufenklage
§ 45 Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung
§ 46 (weggefallen)
§ 47 Rechtsmittelverfahren
Gerichtskostengesetz (GKG)
§ 40 Zeitpunkt der Wertberechnung
Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der den jeweiligen Streitgegenstand betreffenden Antragstellung maßgebend, die den Rechtszug einleitet.