1. Einheiten in Trupp-, Staffel- oder Gruppenstärke als selbständige taktische Einheit zu führen,
2. taktische Aufgaben nach Weisung innerhalb eines Zuges eigenständig auszuführen,
3. die Funktion einer Einsatzleiterin oder eines Einsatzleiters bis Gruppenstärke zu übernehmen,
4. bei Einsätzen zur Bekämpfung atomarer, biologischer und chemischer Gefahren die entsprechende Ausrüstung einzusetzen und entsprechend ausgebildete Einsatzkräfte taktisch richtig zu führen und
5. die Aus- und Fortbildung auf Standortebene durchzuführen.