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Abschnitt V - Entstehung, Festsetzung und Erhebung der Steuer
§ 16 Hebesatz
§ 17
§ 18 Entstehung der Steuer
§ 19 Vorauszahlungen
§ 20 Abrechnung über die Vorauszahlungen
§ 21 Entstehung der Vorauszahlungen
Gewerbesteuergesetz (GewStG)
§ 18 Entstehung der Steuer
Die Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen (
§ 21
) handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird.