Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Titel I - Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Grundsatz der Gewerbefreiheit
§ 2
§ 3 Betrieb verschiedener Gewerbe
§ 4 Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung, Niederlassung
§ 5 Zulassungsbeschränkungen
§ 6 Anwendungsbereich
§ 6a Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion
§ 6b Verfahren über eine einheitliche Stelle Europäischer Berufsausweis; Verordnungsermächtigung
§ 6c Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
§ 7 Aufhebung von Rechten und Abgaben
§ 8 Ablösung von Rechten
§ 9 Streitigkeiten über Aufhebung oder Ablösung von Rechten
§ 10 Kein Neuerwerb von Rechten
§ 11 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
§ 11a Vermittlerregister
§ 11b Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes bei reglementierten Berufen
§ 12 Insolvenzverfahren
§ 13 Erprobungsklausel
§ 13a Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen
§ 13b Anerkennung ausländischer Unterlagen und Bescheinigungen
§ 13c Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen
Gewerbeordnung (GewO)
§ 3 Betrieb verschiedener Gewerbe
Der gleichzeitige Betrieb verschiedener Gewerbe sowie desselben Gewerbes in mehreren Betriebs- oder Verkaufsstätten ist gestattet.
Eine Beschränkung der Handwerker auf den Verkauf der selbstverfertigten Waren findet nicht statt.