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Abschnitt 3 - Eintragungsverfahren
§ 11 Anmeldung
§ 12 Sammelanmeldung
§ 13 Anmeldetag
§ 14 Ausländische Priorität
§ 15 Ausstellungspriorität
§ 16 Prüfung der Anmeldung
§ 17 Weiterbehandlung der Anmeldung
§ 18 Eintragungshindernisse
§ 19 Führung des Registers, Eintragung und Designinformation
§ 20 Bekanntmachung
§ 21 Aufschiebung der Bekanntmachung
§ 22 Einsichtnahme in das Register
§ 22a Datenschutz
§ 23 Verfahrensvorschriften, Beschwerde und Rechtsbeschwerde
§ 24 Verfahrenskostenhilfe
§ 25 Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung
§ 26 Verordnungsermächtigungen
Designgesetz
(Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design - DesignG)
§ 18 Eintragungshindernisse
Ist der Gegenstand der Anmeldung kein Design im Sinne des
§ 1 Nummer 1
oder ist ein Design nach
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4
vom Designschutz ausgeschlossen, so weist das Deutsche Patent- und Markenamt die Anmeldung zurück.