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Abschnitt 3 - Verfassung der Genossenschaft
§ 24 Vorstand
§ 25 Vertretung, Zeichnung durch Vorstandsmitglieder
§ 25a Angaben auf Geschäftsbriefen
§ 26 Vertretungsbefugnis des Vorstands
§ 27 Beschränkung der Vertretungsbefugnis
§ 28 Änderung des Vorstands und der Vertretungsbefugnis
§ 29 Publizität des Genossenschaftsregisters
§ 30 Mitgliederliste
§ 31 Einsicht in die Mitgliederliste
§ 32 Vorlage der Mitgliederliste beim Gericht
§ 33 Buchführung; Jahresabschluss und Lagebericht
§ 34 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder
§ 35 Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern
§ 36 Aufsichtsrat
§ 37 Unvereinbarkeit von Ämtern
§ 38 Aufgaben des Aufsichtsrats
§ 39 Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrats
§ 40 Vorläufige Amtsenthebung von Vorstandsmitgliedern
§ 41 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder
§ 42 Prokura; Handlungsvollmacht
§ 43 Generalversammlung; Stimmrecht der Mitglieder
§ 43a Vertreterversammlung
§ 44 Einberufung der Generalversammlung
§ 45 Einberufung auf Verlangen einer Minderheit
§ 46 Form und Frist der Einberufung
§ 47 Niederschrift
§ 48 Zuständigkeit der Generalversammlung
§ 49 Beschränkungen für Kredite
§ 50 Bestimmung der Einzahlungen auf den Geschäftsanteil
§ 51 Anfechtung von Beschlüssen der Generalversammlung
§ 52 (weggefallen)
Genossenschaftsgesetz
(Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften - GenG)
§ 50 Bestimmung der Einzahlungen auf den Geschäftsanteil
Soweit die Satzung die Mitglieder zu Einzahlungen auf den Geschäftsanteil verpflichtet, ohne dieselben nach Betrag und Zeit festzusetzen, unterliegt ihre Festsetzung der Beschlussfassung durch die Generalversammlung.