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Abschnitt I - Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Gesetz über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens und über die Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften (GeldWNOG)
§ 4
Auf Grund dieses Gesetzes ergehende Rechtsverordnungen, die von den Ländern ausgeführt werden, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.