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Abschnitt III - Schlußvorschriften
§ 9
§ 10
Gesetz über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens und über die Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften (GeldWNOG)
§ 10
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.