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Unterabschnitt 4 - Sonstiges
§ 39 Fernbleiben und Rücktritt
§ 40 Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 41 Wiederholung von Prüfungen
§ 42 Prüfungsakten und Einsichtnahme
§ 43 Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 44 Zuerkennung der Befähigung für die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei
§ 45 Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (GBPolVDVDV)
§ 43 Beendigung des Beamtenverhältnisses
Bei endgültigem Nichtbestehen der Zwischenprüfung oder der Laufbahnprüfung endet das Beamtenverhältnis mit Ablauf des Tages, an dem das Nichtbestehen der Prüfung bekannt gegeben wird.