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Studium
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Abschnitt 1 - Allgemeines
§ 1 Gegenstand
§ 2 Diplomstudium
§ 3 Ziele des Studiums
§ 4 Laufbahnbefähigung
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (GBPolVDVDV)
§ 4 Laufbahnbefähigung
Der erfolgreiche Abschluss des Studiums vermittelt die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei.