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Abschnitt 4 - Schlussvorschriften
§ 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Geigenbauerausbildungsverordnung
(Verordnung über die Berufsausbildung zum Geigenbauer und zur Geigenbauerin - GbAusV)
§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1.
August 2015 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Geigenbauer/zur Geigenbauerin vom 27.
Januar 1997 (BGBl.
I S. 70) außer Kraft.