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Abschnitt 3 - Kostenträgerrechnung
§ 13 Grundsätze der Entgeltermittlung
§ 14 Teilnetze
§ 15 Ermittlung der Netzentgelte
§ 16 Verprobung
§ 17 Änderungen der Netzentgelte
§ 18 Besondere Regeln für örtliche Verteilernetze
§ 19 Besondere Regeln für Fernleitungsnetze
§ 20 Sonderformen der Netznutzung
§ 20a
§ 20b
Gasnetzentgeltverordnung
(Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen - GasNEV)
§ 17 Änderungen der Netzentgelte
Ist ein Antrag nach
§ 23a Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes
gestellt worden, hat der betreffende Betreiber von Gasversorgungsnetzen dies unverzüglich auf seiner Internetseite bekannt zu geben.