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Zweiter Abschnitt - Einsatz, Arbeitsweise und Ausstattung des Auswärtigen Dienstes
§ 5 Personaleinsatz
§ 6 Personalreserve
§ 7 Organisation und Ausstattung
§ 8 Inspektion
§ 9 Kurier- und Fernmeldeverbindungen
§ 10 Politisches Archiv
Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD)
§ 9 Kurier- und Fernmeldeverbindungen
Zur Sicherung der Verbindungen zwischen Auswärtigem Amt und Auslandsvertretungen verfügt der Auswärtige Dienst über ein eigenes Fernmeldenetz und einen eigenen Kurierdienst.