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Unterabschnitt 2 - Ausbildung und Prüfungen zum Erwerb von Erlaubnissen, Berechtigungen und Sprachenvermerken
§ 32 Ausbildungsinhalt
§ 33 Grundlegende Ausbildung
§ 34 Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke
§ 35 Erlaubnisprüfung
§ 36 Erwerb, Erteilung und Wirkung der Erlaubnisse
§ 37 Leistungsnachweise in der betrieblichen Ausbildung
§ 38 Prüfung zum Erwerb und Erteilung der Berechtigungen
§ 39 Ausnahmeregelungen
§ 40 Erteilung der Ausbilderberechtigung
Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung
(Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine Ausbildung - FSPersAV)
§ 32 Ausbildungsinhalt
Die Ausbildung für sonstiges erlaubnispflichtiges Personal umfasst die grundlegende Ausbildung nach
§ 33
zum Erwerb einer Erlaubnis und die betriebliche Ausbildung nach
§ 37
zum Erwerb von Berechtigungen.