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Unterabschnitt 3 - Leistungsnachweise, Prüfungsbestimmungen
§ 18 Leistungsnachweise
§ 19 Prüfungsausschüsse, Durchführung der Prüfungen
§ 20 Bestehen von Teilprüfungen und Prüfungen
§ 21 Wiederholung
§ 22 Rücktritt
§ 23 Versäumnisfolgen
§ 24 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung
(Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine Ausbildung - FSPersAV)
§ 20 Bestehen von Teilprüfungen und Prüfungen
Die Bewertung von Teilprüfungen und Prüfungen, die Ermittlung des Ergebnisses einer Prüfung aus den Ergebnissen der Teilprüfungen und Bestehen von Prüfungen sind in Anlage 9 geregelt.