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Teil 5 - Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 14e Anwendungsvorschrift für die §§ 14 bis 14d
§ 15 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 16 Rechtsweg
§ 17 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 18 Übergangsregelungen
§ 19 (weggefallen)
Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz
(Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds - FMStFG)
§ 15 Sofortige Vollziehbarkeit
Ein Widerspruch ist ausgeschlossen.
Die Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach diesem Gesetz und den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen hat keine aufschiebende Wirkung.