Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Abschnitt 1 - Grundlagen der Organisation
§ 1 Rechtsform und Bezeichnung
§ 2 Aufgaben und Organisation der FMSA; Trägerschaft und Unterstützung durch die Finanzagentur
§ 3 Rechts- und Fachaufsicht
Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSASatz 2011)
§ 3 Rechts- und Fachaufsicht
Die FMSA untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.
Die Rechts- und Fachaufsicht umfasst auch die Weisungsbefugnis des Bundesministeriums der Finanzen gegenüber der FMSA.