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Dritter Abschnitt - Flurbereinigungsplan
§ 56
§ 57
§ 58
§ 59
§ 60
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
§ 57
Vor der Aufstellung des Flurbereinigungsplanes sind die Teilnehmer über ihre Wünsche für die Abfindung zu hören.