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Abschnitt 4 - Schlußvorschriften
§ 15 Verkauf an Nichtberechtigte
§ 16 Inkrafttreten
Flächenerwerbsverordnung
(Verordnung über den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen und das Verfahren nach dem Ausgleichsleistungsgesetz - FlErwV)
§ 16 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.