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Abschnitt 3 - Kaufvertragliche Regelungen
§ 11 Abschluß des Kaufvertrages
§ 12 Sicherung der Zweckbindung
§ 13 Grundbuchvollzug
§ 14 Privatisierungsstelle
Flächenerwerbsverordnung
(Verordnung über den Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen und das Verfahren nach dem Ausgleichsleistungsgesetz - FlErwV)
§ 14 Privatisierungsstelle
Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder im Falle ihrer Auflösung ihr Rechtsnachfolger bestimmt die Privatisierungsstelle.
Sie kann Maßnahmen der Privatisierungsstelle von ihrer Zustimmung abhängig machen.