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Abschnitt 1 - Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen bei der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 1 Organisation der Verbraucherschlichtungsstellen
§ 2 Auswahl und Bestellung der Schlichter
§ 3 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie die Abberufung der Schlichter
§ 4 Verfahrenssprache
§ 5 Vertraulichkeit des Schlichtungsverfahrens
§ 6 Ablehnung der Durchführung des Schlichtungsverfahrens
§ 7 Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens
§ 8 Behandlung des Antrags
§ 9 Schlichtungsvorschlag
§ 10 Kosten des Verfahrens
Finanzschlichtungsstellenverordnung
(Verordnung über die Verbraucherschlichtungsstellen im Finanzbereich nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren - FinSV)
§ 5 Vertraulichkeit des Schlichtungsverfahrens
Die Schlichter und die in der Geschäftsstelle tätigen Personen sind zur Verschwiegenheit über die Schlichtungsverfahren verpflichtet.