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Teil 4 - Gemeinsame Schlussvorschriften
§ 16 Wiederholung der Prüfung
§ 17 Übergangsvorschriften
§ 18 Inkrafttreten
Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft (FinDPrV)
§ 18 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1.
August 2012 in Kraft.