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Teil 3 - Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung und Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung
§ 8 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 9 Zulassungsvoraussetzungen
§ 10 Gliederung und Durchführung der Prüfung
§ 11 Inhalte im Prüfungsteil A (Privatkunden)
§ 12 Inhalte im Prüfungsteil B (Geschäftskunden)
§ 13 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
§ 14 Bewerten der Prüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung
§ 15 Ausbildereignung
Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft (FinDPrV)
§ 15 Ausbildereignung
Wer die Prüfung nach
§ 14
bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.