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1. Abschnitt - Fernunterrichtsvertrag
§ 2 Rechte und Pflichten der Vertragschließenden
§ 3 Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags
§ 4 Widerrufsrecht des Teilnehmers
§ 5 Kündigung
§ 6 Rechtsfolgen der Kündigung bei gemischten Verträgen
§ 7 Nichtigkeit; Recht zur fristlosen Kündigung
§ 8 Umgehungsverbot
§ 9 Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen
§ 10 Ausschluss abweichender Vereinbarungen
§ 11
Fernunterrichtsschutzgesetz
(Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht - FernUSG)
§ 4 Widerrufsrecht des Teilnehmers
Bei einem Fernunterrichtsvertrag nach
§ 3 Absatz 2
steht dem Teilnehmer ein Widerrufsrecht nach
§ 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
zu.
Die §
§ 356
und
357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
sind entsprechend anzuwenden.
Für finanzierte Fernunterrichtsverträge ist
§ 358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
entsprechend anzuwenden.