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Abschnitt 1 - Allgemeine Verfahrensvorschriften
§ 433 Aufgebotssachen
§ 434 Antrag; Inhalt des Aufgebots
§ 435 Öffentliche Bekanntmachung
§ 436 Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung
§ 437 Aufgebotsfrist
§ 438 Anmeldung nach dem Anmeldezeitpunkt
§ 439 Erlass des Ausschließungsbeschlusses; Beschwerde; Wiedereinsetzung und Wiederaufnahme
§ 440 Wirkung einer Anmeldung
§ 441 Öffentliche Zustellung des Ausschließungsbeschlusses
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
§ 438 Anmeldung nach dem Anmeldezeitpunkt
Eine Anmeldung, die nach dem Anmeldezeitpunkt, jedoch vor dem Erlass des Ausschließungsbeschlusses erfolgt, ist als rechtzeitig anzusehen.