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Unterabschnitt 1 - Verfahren
§ 378 Vertretung; notarielle Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
§ 379 Mitteilungspflichten der Behörden
§ 380 Beteiligung der berufsständischen Organe; Beschwerderecht
§ 381 Aussetzung des Verfahrens
§ 382 Entscheidung über Eintragungsanträge
§ 383 Mitteilung; Anfechtbarkeit
§ 384 Von Amts wegen vorzunehmende Eintragungen
§ 385 Einsicht in die Register
§ 386 Bescheinigungen
§ 387 Ermächtigungen
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
§ 385 Einsicht in die Register
Die Einsicht in die in
§ 374
genannten Register sowie die zum jeweiligen Register eingereichten Dokumente bestimmt sich nach den besonderen registerrechtlichen Vorschriften sowie den auf Grund von
§ 387
erlassenen Rechtsverordnungen.