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Abschnitt 8 - Verfahren in Versorgungsausgleichssachen
§ 217 Versorgungsausgleichssachen
§ 218 Örtliche Zuständigkeit
§ 219 Beteiligte
§ 220 Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht
§ 221 Erörterung, Aussetzung
§ 222 Durchführung der externen Teilung
§ 223 Antragserfordernis für Ausgleichsansprüche nach der Scheidung
§ 224 Entscheidung über den Versorgungsausgleich
§ 225 Zulässigkeit einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung
§ 226 Durchführung einer Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung
§ 227 Sonstige Abänderungen
§ 228 Zulässigkeit der Beschwerde
§ 229 Elektronischer Rechtsverkehr zwischen den Familiengerichten und den Versorgungsträgern
§ 230 (weggefallen)
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
§ 228 Zulässigkeit der Beschwerde
In Versorgungsausgleichssachen gilt
§ 61
nur für die Anfechtung einer Kostenentscheidung.