Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Abschnitt 5 - Verfahren in Adoptionssachen
§ 186 Adoptionssachen
§ 187 Örtliche Zuständigkeit
§ 188 Beteiligte
§ 189 Fachliche Äußerung einer Adoptionsvermittlungsstelle
§ 190 Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft
§ 191 Verfahrensbeistand
§ 192 Anhörung der Beteiligten
§ 193 Anhörung weiterer Personen
§ 194 Anhörung des Jugendamts
§ 195 Anhörung des Landesjugendamts
§ 196 Unzulässigkeit der Verbindung
§ 197 Beschluss über die Annahme als Kind
§ 198 Beschluss in weiteren Verfahren
§ 199 Anwendung des Adoptionswirkungsgesetzes
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
§ 193 Anhörung weiterer Personen
Das Gericht hat in Verfahren auf Annahme als Kind die Kinder des Annehmenden und des Anzunehmenden anzuhören.
§ 192 Abs. 3
gilt entsprechend.