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Abschnitt 3 - Verfahren in Kindschaftssachen
§ 151 Kindschaftssachen
§ 152 Örtliche Zuständigkeit
§ 153 Abgabe an das Gericht der Ehesache
§ 154 Verweisung bei einseitiger Änderung des Aufenthalts des Kindes
§ 155 Vorrang- und Beschleunigungsgebot
§ 155a Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge
§ 155b Beschleunigungsrüge
§ 155c Beschleunigungsbeschwerde
§ 156 Hinwirken auf Einvernehmen
§ 157 Erörterung der Kindeswohlgefährdung; einstweilige Anordnung
§ 158 Verfahrensbeistand
§ 159 Persönliche Anhörung des Kindes
§ 160 Anhörung der Eltern
§ 161 Mitwirkung der Pflegeperson
§ 162 Mitwirkung des Jugendamts
§ 163 Sachverständigengutachten
§ 163a Ausschluss der Vernehmung des Kindes
§ 164 Bekanntgabe der Entscheidung an das Kind
§ 165 Vermittlungsverfahren
§ 166 Abänderung und Überprüfung von Entscheidungen und gerichtlich gebilligten Vergleichen
§ 167 Anwendbare Vorschriften bei Unterbringung Minderjähriger und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Minderjährigen
§ 167a Besondere Vorschriften für Verfahren nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 168 Beschluss über Zahlungen des Mündels
§ 168a Mitteilungspflichten des Standesamts
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
§ 163a Ausschluss der Vernehmung des Kindes
Eine Vernehmung des Kindes als Zeuge oder als Beteiligter findet nicht statt.