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Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 111 Familiensachen
§ 112 Familienstreitsachen
§ 113 Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung
§ 114 Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Vollmacht
§ 115 Zurückweisung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln
§ 116 Entscheidung durch Beschluss; Wirksamkeit
§ 117 Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen
§ 118 Wiederaufnahme
§ 119 Einstweilige Anordnung und Arrest
§ 120 Vollstreckung
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
§ 118 Wiederaufnahme
Für die Wiederaufnahme des Verfahrens in Ehesachen und Familienstreitsachen gelten die §
§ 578
bis
591 der Zivilprozessordnung
entsprechend.