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II. - Beförderung von Personen
§ 8 Ausschluß von der Beförderung. Bedingte Zulassung
§ 9 Fahrausweise
§ 10 Betreten der Bahnsteige
§ 11 Fahrpreise
§ 12 Erhöhter Fahrpreis
§ 13 Unterbringung der Reisenden
§ 14 Informationen
§ 15 Verhalten bei außerplanmäßigem Halt
§ 16 Mitnahme von Handgepäck und Tieren
§ 17 Verspätung im Schienenpersonennahverkehr
§ 18 Fahrpreiserstattung
§ 19 Meinungsverschiedenheiten
Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO)
§ 15 Verhalten bei außerplanmäßigem Halt
Bei einem außerplanmäßigen Halt dürfen die Reisenden nur mit Zustimmung des Zugbegleitpersonals aussteigen.
Sie müssen sich sofort von den Gleisen entfernen.