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Erster Unterabschnitt - Allgemeine Bestimmungen
§ 42 Ausstattung des Wahlvorstandes
§ 43 Wahlkabinen
§ 44 Wahlurnen
§ 45 Wahltisch
§ 46 Eröffnung der Wahlhandlung
§ 47 Öffentlichkeit
§ 48 Ordnung im Wahlraum
§ 49 Stimmabgabe
§ 50 Stimmabgabe behinderter Wähler
§ 51 (weggefallen)
§ 52 Stimmabgabe von Inhabern eines Wahlscheines
§ 53 Schluß der Wahlhandlung
Europawahlordnung (EuWO)
§ 47 Öffentlichkeit
Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.