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Abschnitt 5 - Allgemeine Vorschriften
§ 17 Anwesenheit von Bediensteten anderer Mitgliedstaaten im Inland
§ 18 Anwesenheit von deutschen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten
§ 19 Standardformblätter und Kommunikationsmittel
§ 20 Sprachen
§ 21 Weiterleitung von Auskünften und Dokumenten
EU-Beitreibungsgesetz
(Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union - EUBeitrG)
§ 18 Anwesenheit von deutschen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten
Sofern die Komplexität eines Ersuchens es erfordert, können ordnungsgemäß bevollmächtigte deutsche Bedienstete in andere Mitgliedstaaten entsandt werden.
Die Voraussetzungen und Bedingungen des
§ 17
gelten sinngemäß.