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Erster Abschnitt - Mandatsbewerbung und Mandatsausübung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Freies Mandat
§ 3 Schutz der Mandatsbewerber und der Mandatsausübung
§ 4 Wahlvorbereitungsurlaub, Berufs- und Betriebszeiten
§ 5 Indemnität und Immunität
§ 6 Zeugnisverweigerungsrecht
Europaabgeordnetengesetz
(Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland - EuAbgG)
§ 2 Freies Mandat
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.