Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Kapitel 5 - Regulierungsbehörde
§ 66 Die Regulierungsbehörde und ihre Aufgaben
§ 67 Befugnisse der Regulierungsbehörde, Überwachung des Verkehrsmarktes, Vollstreckungsregelungen
§ 68 Entscheidungen der Regulierungsbehörde
§ 69 Gebühren und Auslagen
§ 70 Überwachung der Entflechtungsvorschriften
§ 71 Berichtspflichten
§ 72 Besondere Unterrichtungspflichten der Eisenbahninfrastrukturunternehmen
§ 73 Vorabprüfung durch die Regulierungsbehörde
§ 74 Wissenschaftliche Beratung der Regulierungsbehörde
§ 75 Zusammenarbeit mit den Regulierungsbehörden der Europäischen Union
§ 76 Beteiligung der Regulierungsbehörde bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
§ 77 Beschlusskammern
§ 78 Gutachten der Monopolkommission
§ 79 Eisenbahninfrastrukturbeirat
Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG)
§ 69 Gebühren und Auslagen
Die Regulierungsbehörde erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebühren und Auslagen.