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Abschnitt 2 - Wertermittlung
§ 10 Steuerpflichtiger Erwerb
§ 11 Bewertungsstichtag
§ 12 Bewertung
§ 13 Steuerbefreiungen
§ 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
§ 13b Begünstigtes Vermögen
§ 13c Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
§ 13d Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
§ 11 Bewertungsstichtag
Für die Wertermittlung ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend.