Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
2. - Vertragsmäßiger Inhalt
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
Erbbaurechtsgesetz
(Gesetz über das Erbbaurecht - ErbbauRG)
§ 3
Der Heimfallanspruch des Grundstückseigentümers kann nicht von dem Eigentum an dem Grundstück getrennt werden; der Eigentümer kann verlangen, daß das Erbbaurecht einem von ihm zu bezeichnenden Dritten übertragen wird.