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Teil 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck und Ziele des Gesetzes
§ 1a Grundsätze des Strommarktes
§ 2 Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 3a Verhältnis zum Eisenbahnrecht
§ 4 Genehmigung des Netzbetriebs
§ 4a Zertifizierung und Benennung des Betreibers eines Transportnetzes
§ 4b Zertifizierung in Bezug auf Drittstaaten
§ 4c Pflichten der Transportnetzbetreiber
§ 4d Widerruf der Zertifizierung nach § 4a, nachträgliche Versehung mit Auflagen
§ 5 Anzeige der Energiebelieferung
§ 5a Speicherungspflichten, Veröffentlichung von Daten
§ 5b Anzeige von Verdachtsfällen, Verschwiegenheitspflichten
Energiewirtschaftsgesetz
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung - EnWG)
§ 3a Verhältnis zum Eisenbahnrecht
Dieses Gesetz gilt auch für die Versorgung von Eisenbahnen mit leitungsgebundener Energie, insbesondere Fahrstrom, soweit im Eisenbahnrecht nichts anderes geregelt ist.