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Abschnitt 7 - Schlussvorschriften
§ 28 Allgemeine Übergangsvorschriften
§ 29 Übergangsvorschriften für Energieausweise und Aussteller
§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik
§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Energieeinsparverordnung
(Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden - EnEV)
§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1.
Oktober 2007 in Kraft.